Psychische Gefährdungsbeurteilung
„Arbeit darf nicht krank machen!“ lt. EU
Es muss Gefahr vom Mitarbeiter abgewandt werden!
Hinweise für Anwender zur Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen lt. Arbeitsschutzgesetz 1/2014
Hier besteht seit 1/2014 eine Haftungsfalle für Arbeitgeber die es zu
berücksichtigen gilt.
Anfragen zur Umsetzung über:
Tobias Rosenstock
Betrieblicher Präventions- und Gesundheitsmanager des TÜV
Zertifizierungsnummer 1635#312303791
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Gesetzeslage Deutschland
Beurteilung psychischer Belastungen
§ 4 (Allgemeine Grundsätze) Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz
Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Darüber hinaus heißt es jetzt in § 5 (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz.
Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch ... 6. psychische Belastungen bei der Arbeit.
Allgemeiner Zustand
Psychische Belastungen in Unternehmen entstehen oftmals aufgrund hoher Termin- und Qualitätsanforderungen, der Notwendigkeit stark flexiblen Arbeitens, verbunden mit ständiger Erreichbarkeit.
Die Folgen
können negative Beanspruchungen sein, die Motivation sinkt, körperliche Beschwerden nehmen zu, es kommt zu Ausfallzeiten, Produktivitätsverlust und mangelnder Wettbewerbsfähigkeit.
Beispiele für Belastungen
Psychomentale Belastungsfaktoren:
- Zeitdruck
- Hohe Aufmerksamkeit
- Monotone, sich ständig wiederholende Arbeitsvorgänge
Psychosoziale Belastungsfaktoren:
- Widersprüchliche Arbeitsanweisungen
- Soziale Isolation
- Ärger mit Vorgesetzten
Ein geeignetes Instrument für weiche Kennzahlen
(Befragung anonym)
um psychische Belastungen im Unternehmen zu identifizieren, zu objektivieren und Maßnahmen zur Verbesserung zu schaffen, ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
- Mitarbeiterbefragung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Ein geeignetes Instrument für harte Kennzahlen
(Messung anonym)
um den Stresszustand der Mitarbeiter zu identifizieren, Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben den eigenen körperlichen Zustand zu ermitteln und über diesen Weg ins Gesundheitsbewusstsein zu gelangen ist diese Art der Analyse einzigartig.
- Stressmessungen mit der VNS/ HRV Analyse
Auswirkungen
Die zugrunde liegende DIN-Norm unterscheidet vier kurzfristig wirkende negative Beanspruchungen:
- Psychische Ermüdung
- Monotonie zustände
- Herabgesetzte Wachsamkeit
- Psychische Sättigung
Die Chance- eine Investition in die Zukunft- vorrausschauend denken und planen und eine gesunde Basis schaffen für das Fundament der Firma.
Wird eine Gefährdungsbeurteilung über psychische Belastungen in dieser Art und Weise durchgeführt, stellt sie unter Umständen für viele Jahre eine gute Grundlage für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen dar.
In den Folgejahren gilt es dann, die Entwicklung im Blick zu behalten und kontinuierlich zu überprüfen, inwieweit betriebliche Veränderungen auch zu veränderten Belastungen führen könnten. Dafür reichen in der Regel oftmals kleinere Stichprobenerhebungen aus.
Nachhaltigkeit durch effiziente Maßnahmen
Um kurzfristig spürbare Maßnahmen zu erzielen, müssen in der Regel die
60-80% der Mitarbeiter erreicht werden, die in der Regel nur sehr
wenig und gar nichts für sich zur Gesunderhaltung machen.
Diese sind es, die den größten Teil der Kosten verursachen.
Dies wird ermöglicht durch bewährte, praktische anwendbare Lösungen wie:
BEWEGUNGS- und STRESSPRÄVENTION
mit praktischen Maßnahmen erreicht, die rund um die Uhr mit sofortiger spürbarer, messbarer und nachweisbarer Wirkung umgesetzt werden.
Nur hier ist es möglich kurz und mittelfristig Kosten und Ausfalltage zu senken.
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Die größte Herausforderung überhaupt,
denn bislang dreht sich alles um die Zielgruppe der 10-30% der Mitarbeiter,
die schon über ein Gesundheitsbewusstsein verfügen.
Diese nutzen bislang die Angebote des Unternehmens und den Freizeitbereich zur
körperlichen Fitness.
Grundsätzlich leisten die Krankenkassen und Arbeitskreise einen guten Beitrag zur
Aufklärung, aber auch hier werden in der Regel nur 30% der Mitarbeiter erreicht.
Arbeitswelten heute – andere Gefährdungen als früher
- stetiger Wandel der Arbeitenden
- zunehmender Erfolgsdruck
Situation früher: es standen vornehmlich physikalisch-technische Probleme im Vordergrund
Situation heute: eher psychische Probleme wie hoher Termindruck, Stress, ständige Erreichbarkeit, Konkurrenz, weniger Fachpersonal, Überalterung, private Belastungen u. a.
Die Folgen
Durch zu hohe Belastungen reduziert sich die Leistungsfähigkeit,
Krankheiten wie z. B. Bluthochdruck, Depression und Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen nehmen zu.
Mit Bezug zur Außenwelt
- Teilnahmslosigkeit
- „Innere Kündigung“
- Resignatives Verhalten
- Steigende Fehlerhäufigkeit
- Nachlassende Leistungskraft bzw. -willen
- Aggressionen gegen Kollegen / Vorgesetzte
- Drogenmissbrauch (z. B. Alkohol)
- u. a.
Im medizinisch / körperlichen Bereich
- Änderungen der Herzfrequenz
- Änderung von Blutdruckwerten
- Änderungen im Hormonhaushalt
- Beeinflussung des Nervensystems
- Beeinflussung des Fett- und Cholesterinspiegels
- Übergewicht
- Folgen von Drogenmissbrauch
- und andere
Aktuelle Zahlen
für psychische Erkrankungen durch Belastung am Arbeitsplatz
Die Ausfalldauer bei psychischen Belastungen ist mit 38 Tagen 3x so lange, wie bei anderen Krankheiten.
Bundesweit 3,8% Ausfalltage, d.h. durchschnittliche Kosten von
400,00€ pro Mitarbeiter/ Tag
16 Milliarden Kosten der Krankenkassen
60 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage
11 % Arbeitsunfähigkeitstage gehen auf psychische und Verhaltensstörungen
zurück, Tendenz steigend
75.000 Arbeitnehmer gehen pro Jahr wegen psychischer Erkrankungen in Frührente,
10- 15 Millionen Arbeitnehmer fühlen sich durch psychische Einwirkungen schätzungsweise belastet
Die Krankenkassen schlagen Alarm!
Auf diese Auswirkungen haben die Krankenkassen in ihren Berichten und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits im „Stressreport Deutschland 2012“ hingewiesen.
Hier waren es durchschnittlich 20 Ausfalltage pro Mitarbeiter
Gesundheitsreport Barmer GEK 2015
Auf Grund der Kostenexplosion
gab es nun eine Änderung der Gesetzeslage und Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes mit
§5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind Unternehmen nun, ab bereits 1 Mitarbeiter zur Umsetzung verpflichtet.
Dies heißt natürlich Kontrolle der Umsetzung durch Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft, aber es entsteht eine ...
Haftungsfalle für Unternehmen
- das Hauptproblem wird vorerst im Haftungsrisiko zu sehen sein.
- Weniger in den Prüfungen durch die Behörden
- Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
- Per Gesetzt sind Geldstrafen gegen Geschäftsführer bis 25.000,00€, zudem Haftstrafen bis hin zur Schließung von Unternehmen bei Gefährdung durch Nichteinhaltung möglich.
Handlungsbedarf - Umsetzung - Absicherung
Prozessablauf einer Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG)
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“
Nachweispflicht
„Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.“
Quellen:
www.bad-gmbh.de
www.baua.de
http://www.ias-health-safety.de
www.tuev-sued.de
www.tuev-nord.de