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Betriebsräte Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutz
Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Betriebs- und Personalräte

Gesund sein bedeutet mehr als
nicht krank zu sein.


Der Arbeits- und Gesundheitsschutz  in den Betrieben und Dienststellen muss so
gestaltet werden, dass die Gefährdungen so gering wie möglich gehalten werden.

Die Arbeitsplätze und Arbeitsinhalte müssen so gestaltet werden, dass die 
Beschäftigten sich am Arbeitsplatz wohlfühlen.

Die Interessen der Beschäftigten wahrzunehmen ist eine wichtige Aufgabe, die 
die Betriebs- und Personalräte übernommen haben.

Das Ziel ist, mit den Beschäftigten gemeinsam aktiv zu werden, für die Schaffung 
einer besseren Arbeits- und Lebenssituation.

1.2 Was ist Gesundheit?

Arbeit darf nicht krank machen. Um diese einfache Forderung umzusetzen,
bedarf es einiger Anstrengungen.
Die Gesundheit der Beschäftigten wird nicht dem wirtschaftlichen Zweck der
Arbeit untergeordnet: so verlangt es die EU-Rahmenrichtlinie (EWG 89/ 391)
zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Das deutsche Arbeitsschutzgesetz, mit dem die EU-Rahmenrichtlinie umgesetzt
wurde, legt im § 4 fest:
„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit
möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“

Im Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes steht:
„Jeder hat das Recht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit.“

Dieses Grundrecht hat jeder Mensch, im privaten wie im beruflichen Bereich.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert den Begriff Gesundheit
nicht durch den Begriff der Abwesenheit von Krankheit, sondern bringt eine
anspruchsvollere und menschengerechtere Definition ins Spiel, nämlich das Wohlbefinden.
Die Menschen sollen sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.
Gesundheit des Menschen ist laut Weltgesundheitsorganisation „ein Zustand des
vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das
Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“

(„Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not 
merely the absence of disease or infirmity.“)


1.3 Bedeutung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes
für Betriebs- und Personalräte


57 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit 10 und mehr Beschäftigten
werden durch Betriebs- oder Personalräte vertreten. In Betrieben mit mehr
als 500 Beschäftigten liegt die Zahl bei 94 Prozent. Untersuchungen der
Hans- Böckler Stiftung ergaben, dass die Beschäftigten, die durch Betriebs-,
und Personalräte vertreten werden, zufriedener sind und sich sicherer fühlen.

In Betrieben mit Betriebsräten bekommen Beschäftigte – in den unteren
Lohn- und Gehaltsgruppen – ein etwa 14 Prozent höheres Entgelt, in den
oberen Einkommensbereichen immerhin noch 8 Prozent mehr.
In 34 Prozent der Betriebe gibt es schriftliche Vereinbarungen zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz.

In der Befragung „Was ist gute Arbeit?“
(Tatjana Fuchs/Internationales Institut für empirische Sozialökonomie.
Stadtbergen 2006) hielten zwei Drittel der Beschäftigten den
Gesundheitsschutz für ein sehr wichtiges betriebliches Thema.

Die rechtlichen Grundlagen für Betriebs- und Personalräte im Arbeits-
und Gesundheitsschutz sind weitreichend und vielfältig. Unbestritten ist
es die Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung, die Arbeitsbedingungen
für die Beschäftigten zu verbessern. Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge
müssen umgesetzt und eingehalten werden.
Betriebs- und Personalräte sind wichtige Akteure auch auf diesem Feld,
sie überprüfen, regen an, schlagen vor, wirken und bestimmen mit, wie der
Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gestalten ist.

Woher Kenntnisse & Fähigkeiten?
Das alles setzt Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, die man sich erwerben und
erarbeiten muss.
Arbeitgeber sind gut beraten, die betrieblichen Interessenvertretungen mit 
einzubinden.
In der Vergangenheit gab es viele betriebliche Auseinandersetzungen um die
Frage, ob die Betriebsräte Mitbestimmungsrechte haben. Die Rechtsprechung
hat die Rechte der Interessenvertretungen gerade auf dem Gebiet des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes gestärkt.

Unterstützung
Wir geben Mitarbeitern die Grundkenntnisse für BGM und BGF an die Hand und
dies nicht nur theoretisch, sondern auch mit den praktischen möglichen
Umsetzungsmöglichkeiten.

Wie wird umgesetzt?
 Heute geht es eher um die Frage, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz
umgesetzt wird.
Natürlich finden gerade in kleineren und mittleren Betrieben immer noch
Auseinandersetzungen statt, weil der Arbeitgeber
(aus Unkenntnis oder aus der „Herr im Haus“-Haltung) den Betriebsräten ihre
Rechte und Möglichkeiten vorenthalten will.
Ein gut informierter und mutiger Betriebsrat wird diese Auseinandersetzung
erfolgreich durchstehen.


Neu Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen.



Verwendete Quelle und Buchtipp
http://www.esv.info/download/katalog/inhvzch/9783503126736.pdf
http://www.esv.info/978-3-503-12673-6
  
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